Häufige Fragen

Was mache ich, wenn mein Kind nicht zur Schule kommen kann?

Bitte informieren Sie am selben Tag morgens bis spätestens 9 Uhr telefonisch das Sekretariat. Die Krankmeldung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Zusätzlich müssen Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer mitgegeben. Eine Sportbefreiung ist (sofern nötig) ebenfalls der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorzulegen.
Frau Ullrich, Schulsozialarbeiterin, setzt sich bei unentschuldigtem Fehlen am ersten Tag telefonisch mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung. Sofern niemand er-reichbar ist, verschickt sie am dritten unentschuldigten Fehltag eine Schulversäumnisanfrage an die Erziehungsberechtigten. Zudem werden die Erziehungsberechtig-ten bei mehreren unentschuldigten Fehltagen oder häufigem Zuspätkommen zu ei-nem persönlichen Gespräch eingeladen. Fehlt der Schüler/ die Schülerin im Halbjahr 5 Tage unentschuldigt (6 unentschuldigte Fehlstunden werden ebenfalls als ein Fehl-tag gewertet), muss eine Schulversäumnisanzeige beim Schulamt gestellt werden. Frau Ullrich ist auch darüber hinaus Ansprechpartnerin für Eltern und Lehrkräfte zum Thema Schuldistanz. Ein Termin kann unter der Telefonnummer: 0152/04900642 vereinbart werden.

 

Wie kann ich mein Kind aus wichtigen Gründen beurlauben lassen?

Schülerinnen und Schüler haben an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt sind, unterrichtsfrei. Außerdem können Schülerinnen und Schüler auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund (u.a. Arzttermine/ notwendige Reisen, die nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können, Eheschließungen, Todesfälle etc.) beurlaubt werden.

Über die Beurlaubung für bis zu drei Unterrichtstage entscheidet in der Regel die klassenleitende Lehrkraft. Über Beurlaubungen für mehr als drei Unterrichtstage sowie bei Beurlaubungen vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleiterin nach Stellungnahme der klassenleitenden Lehrkraft.

 

Was kann ich über BUT finanzieren?

Damit auch Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.
W
enn Schüler oder Schülerinnen zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren Sie und erhalten finanzielle Zuschüsse. Gleiches gilt für die Teilnahme an Sportvereinen, Musikschulen, bei kulturellen Aktivitäten sowie bei allen Ausflügen und Fahrten der Schule.

 

Wie erhalte ich die kostenlose fahrCard für mein Kind?

Um das kostenfreie Angebot nutzen zu können, ist es einmalig erforderlich:

  1. www.bvg.de/schuelerticket zu öffnen
  2. Registrierung ausfüllen
  3. gültigen Schülerausweis (Vorder- und Rückseite) und Passbild hochladen

Die fahrCard wird auf dem Postweg zugestellt

Die Registrierung muss bis zum 10. Des Vormonats erfolgen, um für den Folgemonat genutzt werden zu können. Zu allen schulischen Veranstaltungen muss die fahrCard mitgebracht werden. Nur der Schülerausweis ohne fahrCard ist kein gültiger Fahrausweis.

 

Wo kann ich nachfragen , wenn mein Kind etwas verloren hat?

In unserer Schule befinden sich mehrere Fundbüros. Sollten Schülerinnen oder Schüler Kleidung, Wertgegenstände oder Ähnliches auf dem Schulgelände finden, können Sie diese im Sekretariat oder in der eFöB abgeben bzw. vermisste Gegenstände dort suchen.

 

Wo erhalte ich einen Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)?

Die ergänzende Förderung und Betreuung steht nur Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die zuvor angemeldet worden sind. Hierzu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und beim Jugendamt einzureichen. Nach der Prüfung wird ein Bescheid erteilt. Mit diesem Bescheid und den weiteren Unterlagen ist dann der Vertrag im Jugendamt zu unterzeichnen.

Für Schülerinnen und Schüler der Schulanfangsphase ist die Betreuung kostenfrei. Ab Klassenstufe 3 wird die Höhe des Beitrages über das Einkommen der Erziehungsberechtigten berechnet. Sollte die Schülerin bzw. der Schüler bereits die 5./ 6. Klasse besuchen, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Die Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder hier.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, Kontakt mit den Pädagoginnen und Pädagogen aufzunehmen?

Wenn Sie mit einer Lehrerin oder einem Lehrer in Kontakt treten möchten, stehen Ihnen hierzu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

So können Sie

  • den Elternsprechtag nutzen, der zwei Mal im Schuljahr stattfindet,
  • über das Hausaufgabenheft schriftlich einen Termin anfragen,
  • im Sekretariat telefonisch eine Nachricht hinterlassen oder
  • bei der Elternversammlung in Kontakt treten.

Sollten Sie hingegen ein Anliegen an die Kolleginnen oder Kollegen der eFöB haben, bietet sich hierzu am besten eine Notiz im sogenannten „Mutti-Heft“ an.

 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner