Die Senatsverwaltung hat mit Wirkung zum 27.Juni 2020 die Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung beschlossen. Die bereits geltenden Regelungen zu 14-tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten. Insbesondere sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 …